Marderabwehr
Immer häufiger verlassen Marder ihr gewohntes Umfeld, angelockt durch das reichhaltige Nahrungsangebot das ihnen die Menschen bieten. Beim Vordringen in die Gebäude verursacht er Schäden an Isolierungen und Verkleidungen. An herausschauendem Dämmmaterial oder an typischen Kotanhäufungen ist ein Marderbefall erkennbar. Der nachtaktive Steinmarder verursacht einen erheblichen Lärm, ein gesundheitlichen Risiko und eine enorme Geruchsbelästigung und durch Kot und Beutereste.
In der Marderabwehr kann über die Vergrämung mithilfe von wirksamen, ökologischen Mitteln oder über den Einsatz von Marderfallen. Das Fangen von Mardern ist jedoch nur außerhalb der Schonzeit (in Baden-Württemberg vom 16. Oktober bis 28. Februar) zulässig.
Nach einer erfolgreichen Mardervergrämung bzw. als ein Instrument der Prävention, ist der Marderschutz eine Maßnahme, um das Eindringen eines Marders in das Gebäude zu verhindern. Dafür ist eine gründliche Inspektion des Gebäudes erforderlich, um mögliche Ein- und Ausstiege zu lokalisieren und für den Marder unzugänglich umzugestalten.