Umfassende Dokumentation durch Thomas Gaiser Schädlingsbekämpfung
Im Schädlingsmanagement wird durch die Lebensmittelhygienevorschrift eine lückenlose Dokumentation gefordert. Diese Dokumentation der Schädlingsprohylaxe und der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen bildet die Grundlage für Audits.
Elementare Bestandteile der Dokumentation:
· Unternehmensspezifischer Gefahrenkatalog (Ergebnis der Gefahrenanalyse)
· Belegungsplan / Lageplan
· Arbeitsprotokolle
· Bewertungsformulare
· Mitteilung über Schädlingsbekämpfung
· Sicherheitsdatenblätter gemäß 91/155/EWG
· Sachkundenachweis des Schädlingsbekämpfers
1. Gefahrenanalyse – Gefahrenkatalog
Diesem Teil der Dokumentation kann entnommen werden, welche Gefahren durch die Gefahrenanalyse erkannt wurden. In einem detailliert zusammengestellten Gefahrenkatalog werden alle Schädlinge, die spezifisch im Unternehmen auftreten könnten, berücksichtigt und hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials bewertet. Zusätzlich wird aufgeführt, welche Folgen durch einen Befall mit dem jeweiligen Schädling im Unternehmen zu erwarten sind.
2. Kontrollpunkte: Lageplan – Lagepläne
Die Kontrollpunkte werden durch einen oder mehrere Lagepläne dokumentiert. Auf dem Lageplan werden die Kontrollpunkte an den entsprechenden Stellen durch Symbole eingetragen (und entsprechend installiert). Für unterschiedliche Kontrollpunkte wie z. B. Rattenköderstationen, Mäuseköderstationen, Schabenfallen, oder Mottenfallen werden dabei unterschiedliche Symbole vergeben. Um jeden Kontrollpunkt eindeutig identifizieren zu können, erfolgt eine (fortlaufende) Nummerierung der einzelnen Punkte.
3. Monitoring
Den im Lageplan markierten und installierten Kontrollpunkten, wird in der Dokumentation das verwendete Monitoring-System bzw. welches Monitoring-Verfahren zugewiesen. Dafür wird eine Übersicht erstellt, die genauen Aufschluss darüber gibt, welcher Kontrollpunkt (Identifikation anhand der Nummerierung) mit welchem Monitoring-System/-Verfahren versehen wurde. Jeder Kontrollpunkt wird während eines Monitorings inspiziert, bewertet und gegeben Falls erneuert. Im Inspektionsbericht wird die Wartung bzw. der Zustand des jeweiligen Systems erfasst.
4. Schädlingsbekämpfung
Ist eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen notwendig, wird diese in Auftragsblättern und Arbeitsprotokollen dokumentiert. In dem Bekämpfungsmaßnahmen-Protokoll wird das angewendete Verfahren, das eingesetzte Präparat und die verwendete Menge festgehalten. Ebenfalls erfasst werden die Kontrollen, die nach den Korrekturmaßnahmen notwendig sind, um den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu ermitteln.
5. Mängel: hygienisch nicht vertretbare Situationen
Die Beanstandung von Gegebenheiten (z.B. bauliche Mängel) und Situationen, die einen Schädlingsbefall begünstigen, ist Aufgebe des Schädlingsbekämpfers. Auch diese festgestellten Mängel und deren Beseitigung sollten dokumentiert werden.